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Startseite arrow Probandenverträge: arrow     Vertrag i.S.e. Heilversuchs

Arzneimittelstudie / Klinische Studie in Form eines Heilversuchs PDF Drucken E-Mail
Eine weitere Form der Arzneimittelstudie ist der Heilversuch. Darunter ist ein gegenseitiger Vertrag zu verstehen, in dem sich der Proband einverstanden erklärt, nach einer völlig neuen,unerforschten Methode behandelt zu werden

Von der Arzneimittelstudie in Form des Heilversuch wird üblicherweise bei Patienten Gebrauch gemacht, die nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft mit zugelassenen Medikamenten austherapiert sind.

Bei der Arzneimittelstudie in Form des Heilvertrags ist der Proband somit gleichzeitig auch Patient. Im Unterschied zum üblichen Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient, hat die Aufklärung des Patienten und Probanden beim Heilversuch noch wesentlich umfangreicher zu erfolgen, als beim gewöhnlichen ärztlichen Heilversuch.

Es ist allgemeine Ansicht, dass beim Heilversuch der Patient deutlich über seine Situation, die erwarteten Wirkungen, die zu befürchtenden Nebenwirkungen und die unzuverlässigen und zweifelhaften Aussichten auf Besserung unterrichtet werden muss.

Die Einwilligung des Patienten in die gefährliche -da nicht ausreichend abgesicherte- Behandlung, muss ihre Rechtfertigung in der Kenntnis des Probanden von der Aussichtslosigkeit der Behandlung mit den ansonsten zur Verfügung stehenden Medikamenten finden. Im Rahmen der Einwilligung des Probanden in einen Heilversuch ist ferner der Aspekt des Handelns auf eigene Gefahr im Rahmen der Aufklärung besonders zu betonen.
 

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